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   LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 665/12   

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https://dejure.org/2013,26207
LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 665/12 (https://dejure.org/2013,26207)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.01.2013 - 11 Sa 665/12 (https://dejure.org/2013,26207)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 11 Sa 665/12 (https://dejure.org/2013,26207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung trotz freien Arbeitsplatzes; Prüfung der Verhältnismäßigkeit; Prognose einer greifbar schweren Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses für Auflösungsantrag

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung trotz freien Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 665/12
    Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG setzt die Prognose einer greifbar schweren Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses voraus (BAG, Urt. v. 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 - m. w. N.).

    Der Ehemann ist anders als in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 09.09.2012 - 2 AZR 482/09 - m. w. N.) nicht Prozessbevollmächtigter der Ehegattin.

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

    Auszug aus LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 665/12
    Zur Vermeidung einer Beendigungskündigung besteht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz zu geänderten Arbeitsbedingungen anzubieten (vgl. z.B.: BAG, Urt. v. 21.09.2006- 2 AZR 607/05 - m. w. N.).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 665/12
    Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtabwägung (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - m. w. N.) ist nicht mit hinreichender Sicherheit anzunehmen, dass eine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist.
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